AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Diese AGB gelten ab 01.01.2023 für Vertragsverhältnisse zwischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Ausbildungsanlässen der SGGM und der SGGM als Dienstleister.

 

1. Anmeldungen

Die Anmeldung für einen Kurs oder anderen Anlass aus dem SGGM-Ausbildungsprogramm hat elektronisch (via Anmeldeformular auf der SGGM-Website) oder schriftlich (mit Zustellung per Post) zu erfolgen. Sie ist verbindlich, sobald sie bei der Geschäftsstelle eingetroffen ist. Mit der Anmeldung werden die vorliegenden AGB Bestandteil des Vertrages zwischen der Teilnehmerin und dem Teilnehmer sowie der SGGM.

 

 

2. Teilnahmevoraussetzungen 

Für sämtliche Ausbildungsanlässe der SGGM ist eine gute Gesundheit und Kondition sowie eine bergtaugliche Ausrüstung erforderlich. Technische Anforderungen können seitens der Kursleitung ebenfalls gefordert werden. Die Kursleitung kann Teilnehmer/innen vor oder während des Anlasses ausschliessen, wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Teilnehmer/innen können ebenso vom Anlass ausgeschlossen werden, falls sie die Anweisungen der Kursleiter sowie der Bergführer/innen nicht strikt befolgen. Bei Ausschluss aus den obengenannten Gründen, bleibt die gesamte Teilnahmegebühr geschuldet, bzw. es erfolgt keine Rückerstattung an die Teilnehmer/innen.

 

 

3. Leistungen

In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind die spezifischen Leistungen der Kursleiter, die Unterkunft, die Verpflegung (Frühstück und Abendessen) und die Kosten für die Bergführer/innen sowie Referentinnen und Referenten. Getränke, Zwischenverpflegung und zusätzliche Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer/innen. Eine nähere Umschreibung der Leistungen in der Kursausschreibung bleibt vorbehalten.

 

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungstermine und -bedingungen für die Ausbildungsanlässe der SGGM werden vom Sekretariat mitgeteilt. Beim Zahlungstermin handelt es sich um einen Verfalltag, d.h. bei nicht termingerechter Zahlung gerät die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug. Zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugsfolgen ist die SGGM befugt, den Vertrag mit der säumigen Teilnehmerin oder dem säumigen Teilnehmer aufzulösen und die Rücktrittskosten gemäss Ziffer 6 zu verlangen.

 

 

​5. Teilnehmerzahl

Für jeden Ausbildungsanlass gilt eine Mindestteilnehmerzahl; diese kann im Sekretariat der SGGM erfragt werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die SGGM den Anlass unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist absagen. Die bereits bezahlten Teilnahmegebühren werden der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer zurückerstattet. Die Auszahlung von weitergehenden Entschädigungen an die Teilnehmer/innen ist ausgeschlossen.

 

 

6. Rücktritt durch den Kunden

Zieht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer seine Anmeldung bis 30 Tage vor dem Anmeldeschluss zurück, kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben werden. Bei späterem Rückzug der Anmeldung oder bei unangekündigter Nichtteilnahme am gebuchten Anlass, hat der Teilnehmer die Kosten wie folgt (anteilsmässig) zu bezahlen.

 

30 - 20 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr

 

19 - 10 Tage vor Beginn: 75 % der Teilnahmegebühr

 

Bei Abmeldung in den letzten neun Tagen vor Kursbeginn sowie bei unangekündigter Nichtteilnahme: 100% der Teilnahmegebühr

 

Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Abmeldung im SGGM-Sekretariat (bei Mitteilung durch E-Mail oder Briefpost an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen zählt der jeweils nächste Werktag).

 

 

7. Programm- und Preisänderungen

Die SGGM behält sich das Recht vor, das Programm des Anlasses und die Teilnahmegebühren in begründeten Fällen abzuändern, womit sich die Teilnehmer/innen einverstanden erklären. Erfolgen diese Änderungen vor dem Eingang einer Anmeldung, so sind sie der jeweiligen Teilnehmerin bzw. dem jeweiligen Teilnehmer zusammen mit der Anmeldebestätigung mitzuteilen. Bei Programmänderungen nach Eingang einer Anmeldung orientiert die SGGM die jeweilige Teilnehmerin bzw. den jeweiligen Teilnehmer so rasch wie möglich über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

 

 

8. Abbruch des Ausbildungsanlasses

Muss eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus Gründen, die die SGGM nicht zu verantworten hat, den Anlass vorzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch im Falle eines Ausschlusses der Teilnehmerin oder des Teilnehmers durch die Kursleitung.

Bei Abbruch des Kurses durch die SGGM werden den Teilnehmer/innen die nicht in Anspruch genommenen Kosten zurückerstattet.

 

 

9. Annullationskosten- und andere Versicherungen

​Die SGGM empfiehlt den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung. Zusammen mit der Kursanmeldung kann eine Annullationskosten-Versicherung über die Allianz Global Assistance abgeschlossen werden. Die Prämie dieser Versicherung beträgt 4% der Kursgebühr.

Teilnehmer/innen müssen über einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inkl. Deckung der Bergungs-, Rettungs- und allfälliger Repatriierungskosten verfügen. Die diesbezüglichen Versicherungen sind Sache der Teilnehmer/innen.

 

10. Sicherheit

Die seitens SGGM eingesetzten Bergführer/innen sind verpflichtet, ihre Führungsarbeit sorgfältig nach den aktuell geltenden alpintechnischen Standards zu erfüllen. Dabei können diese keine absolute Sicherheit von den objektiven Gefahren im Gebirge (Steinschlag, Lawinen, Absturz, etc.) garantieren. Es verbleibt ein dem Bergsport innewohnendes Restrisiko. Über dieses Restrisiko muss die Bergführerin bzw. der Bergführer die Teilnehmer/innen aufklären.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung und akzeptiert das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht. Er ist verpflichtet, die sicherheitsrelevanten Weisungen der Kursleitung und der Bergführer/innen strikte zu befolgen, seinen Möglichkeiten entsprechend mitzuwirken und über alle Aspekte Auskunft zu geben, die für die sichere und erfolgreiche Durchführung des Anlasses relevant sind. Ferner ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verantwortlich für eine komplette, technisch einwandfreie und adäquate Ausrüstung.

 

 

11. Haftung

Soweit nicht wegbedungen, haftet die SGGM den Teilnehmer/innen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der SGGM ist in jedem Fall auf den doppelten Betrag der Teilnahmegebühr beschränkt. Keine Haftung besteht für Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen, Telekommunikationsmittel, Bargeld, Kreditkarten usw. Ebenso besteht keine Haftung für Verspätungen der Kursteilnehmer, welche sich aus das Kursprogramm beeinflussenden, unvorhersehbaren oder zufälligen Ereignissen ergeben können.

 

 

1​1. Informationsweitergabe

​Im Falle eines schwerwiegenden Ereignisses während des Anlasses verpflichtet sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, eine allfällig von der Kursleitung verhängte und kommunizierte Informationssperre einzuhalten und keine Informationen an Medien weiterzugeben bzw. in sozialen Medien zu veröffentlichen.

 

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Die SGGM kann nur an ihrem statutarischen Sitz eingeklagt werden.